Nach ca. 25 Jahren Forschung und Diskussion in der Fachwelt, hat der Bundestag zum Ende der Legislaturperiode das sogenannte neue Bauvertragsrecht verabschiedet (09.03.2017). Das Gesetz tritt am 01.01.2018 als Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in Kraft (BT-Drucksache 18/11437).

Wir bieten zu dieser erheblichen Veränderung sowohl Veranstaltungen als auch ein die Veranstaltung begleitendes „Skript“ an.

Die vorliegende Vorankündigung wird durch weitere Mitteilungen ergänzt werden. Die erste Veranstaltung ist hier im Hause für den 06.07.2017 geplant. Die weiteren bzw. zusätzlichen Termin werden wir noch bekannt geben.

Synopse zum neuen Bauvertragsrecht zum Download

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