Urteil des BAG vom 18.01.2017 - mitgeteilt von Rechtsanwalt Rafael Böttcher
Das Bundesarbeitsgericht hat eine lange bestehende Frage über die Anwendbarkeit der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes auf die Betriebsratstätigkeit zwar nicht beantwortet, aber dennoch für Rechtssicherheit gesorgt.
In einem von Rechtsanwalt Rafael Böttcher auf Vermieterseite geführten Zahlungsprozess gegen den ehemaligen Mieter, entschied das Amtsgericht Jülich:
In einem durch Rechtsanwalt Bastian Kaiser geführten Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Linz am Rhein wurden die Mieter zugunsten der vertretenen Vermieter zur Räumung eines Einfamilienhauses verurteilt.
In einem durch Rechtsanwalt Kaiser auf Vermieterseite geführten Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Heinsberg wurden die Mieter zur Räumung und Herausgabe eines Einfamilienhauses verurteilt, nachdem diese in sozialen Netzwerken, bzw. in Chats mit dem unmittelbaren Nachbarn behauptet hatten, ihr Vermieter habe sich „wie ein Wächter von Auschwitz benommen“.
Leistsatz:
a) Ein Mieter überschreitet die Grenze vertragsgemäßen Gebrauchs und vestößt gegen seine mietvertragliche Obhutspflicht (§§ 535, 538, 241 Abs. 2 BGB), wenn er in der angemieteten Wohnung illegale Betäubungsmittel aufbewahrt.