Die Volkswagen AG wurde verurteilt, einen sechs Jahre alten Golf zurückzunehmen und dem Kläger den Kaufpreis in voller Höhe zurückzuzahlen - mit Zinsen und ohne Nutzungsentschädigung (LG Augsburg, Urteil vom 14.11.2018 – 21 O 4310/16).

Achtung Verjährung

Am 31.12.2018 verjähren Ihre Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller Ihres Fahrzeuges und die Volkswagen AG. Handeln Sie jetzt.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich gerne an unseren Verkehrsrechtler, Herrn RA Volker Weingran

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