Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Sind Sie vorbereitet?

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), die am 27. April 2016 von Martin Schulz im Namen des Europäischen Parlaments unterschrieben wurde. Gleitzeitig tritt eine neue Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft. Unser Rat:

Prüfen Sie sich selbst, bevor es andere tun.

Haben Sie eine/n Datenschutzbeauftragte/n bestellt? Ist Ihre Datenschutzerklärung auf dem aktuellsten Stand? Diese und andere Fragen sollten Sie sich stellen. Bei der Beantwortung dieser Fragen helfen wir Ihnen gerne. Dazu wenden Sie sich einfach an Herrn RA Volker Weingran.

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