Soweit Sie Fragen zu den Auswirkungen des Infektionsschutzgesetzes, verschiedener Rechtsverordnungen und der speziellen nordrhein-westfälischen Verordnungslage haben, können Sie sich an:

wenden. Dies gilt auch für haftungsrechtliche Fragen und Besonderheiten nach dem Staatshaftungsrecht. Hierbei handelt es sich um eine spezielle, öffentlich-rechtliche Thematik auf die wir, hinsichtlich der verwaltungsgerichtlichen und zivilgerichtlichen Problematik, vorbereitet sind.

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