Die Westanwälte gratulieren den Kollegen Benedikt Thönnissen und Thomas Barczewski zu deren erfolgreich nachgewiesenen Fachqualifikationen!

RA Barczewski wurde durch Urkunde der Rechtsanwaltskammer Köln vom 06.04.2022 gestattet, die Bezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen. Nachdem er bereits die theoretischen Kenntnisse erfolgreich nachgewiesen hatte, gelang es ihm im Kreis der Westanwälte sehr schnell, auch die praktischen Fähigkeiten in diesem Spezialgebiet unter Beweis zu stellen und den Titel verliehen zu bekommen. Die Westanwälte freuen sich hierüber sehr.

RA Thönnissen, jüngster anwaltlicher Zuwachs der Westanwälte, aber schon während seines Referendariats schnell unverzichtbares Mitglied unserer Kompetenzgruppe geworden, hat berufsbegleitend den weiterbildenden Masterstudiengang Medizinrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf absolviert und – kaum verwunderlich bei diesem immer motivierten und kompetenten Kollegen – erfolgreich abgeschlossen. Er ist nun berechtigt den Titel „Master of Laws (LL.M.) Medizinrecht“ zu führen. Auch für ihn und mit ihm freuen sich die Westanwälte sehr.

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