In einem durch Rechtsanwalt Kaiser auf Vermieterseite geführten Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Heinsberg wurden die Mieter zur Räumung und Herausgabe eines Einfamilienhauses verurteilt, nachdem diese in sozialen Netzwerken, bzw. in Chats mit dem unmittelbaren Nachbarn behauptet hatten, ihr Vermieter habe sich „wie ein Wächter von Auschwitz benommen“. Das Amtsgericht Heinsberg urteilte, diese Äußerung einen unbestimmten Anzahl Dritter gegenüber stelle einen gravierenden Angriff auf die persönliche Ehre des Vermieters dar, der diesen zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigte. Diese Äußerungen seinen auch nicht dadurch gerechtfertigt, dass es scheinbar zuvor erhebliche Spannungen im Mietverhältnis zwischen den Mietern und dem Vermieter gab. Dieses Urteil wurde zwischenzeitlich durch das Berufungsgericht, das Landgericht Aachen bestätigt. Die gegen dieses Berufungsurteil gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde der Mieter ist derzeit beim Bundegerichtshof anhängig.

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