Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19.07.2017 entschieden, dass

1. der Käufer sein mangelhaftes Fahrzeug zum Verkäufer bringen (lassen) muss,
2. der Verkäufer die Transportkosten übernehmen muss,
3. der Käufer, der Verbraucher ist, einen Vorschussanspruch auf diese Kosten hat,

Übersicht

Bis heute wurden sechs Urteile des LG Aachen zum „Abgasskandal“ veröffentlicht. Ein Urteil beschäftigt sich mit Schadensersatzansprüchen der Käufer. Zwei Urteile beschäftigen sich mit Nachlieferungsansprüchen der Käufer. Einmal wird ein solcher bejaht. Einmal wird ein solcher verneint. Hervorzuheben ist, dass in beiden Fällen ein Modellwechsel stattgefunden hatte. Drei Urteile beschäftigen sich mit Kaufpreisrückzahlungsansprüchen – nach Rücktrittserklärungen – der Käufer. Hervorzuheben ist, dass alle Rücktrittserklärungen vor der Umrüstung der Fahrzeuge abgegeben wurden. In einem Fall wird gefragt, ob die Rücktrittserklärung – nach der Umrüstung – ihre Wirksamkeit verliert. Die Frage wird vom LG Aachen verneint.
Urteil vom 06.12.2016 – 10 O 146/16 – nicht rechtskräftig:

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